
5 offene Steuerjahre
Das Finanzamt kann eine Erklärung 4 Jahre nach Ende ihrer Abgabefrist einfordern (Ley General Tributaria, Art. 66 und 67). Die Erklärung 2021 war bis 31. Dezember 2022 fällig und bleibt daher nach unserem Verständnis des Gesetzes bis 31. Dezember 2026 offen.



