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Für Nichtresidenten mit Immobilie in Spanien

Ihr Modelo 210, fristgerecht und sorgenfrei eingereicht.

  • Nie vermietet? Die Erklärung ist trotzdem jedes Jahr fällig.
  • Für alle Miteigentümer, je eine eigene Erklärung.
  • 100 % online, wo immer Sie leben.
  • Ein Jahr versäumt? Wir reichen frühere Erklärungen nach.

Für nicht vermietete Immobilien gilt: Die Erklärung für 2025 ist bis zum 31. Dezember 2026 einzureichen, die für 2026 erst ab dem 1. April 2027 möglich.

Das Modelo 210 kurz erklärt

Immobilie in Spanien? Dann ist das Modelo 210 Pflicht.

Das Modelo 210 ist die Einkommensteuererklärung für Nichtresidenten. Spanien verlangt sie von jedem Eigentümer, der im Ausland lebt, auch wenn die Immobilie nie vermietet wird: Die Steuer wird dann auf ein fiktives Einkommen berechnet, das sich nach dem Katasterwert der Immobilie richtet.

Bei Vermietung oder Verkauf sind andere Erklärungen fällig. Verspätete oder fehlende Erklärungen kosten Zuschläge und Zinsen. Wir sorgen dafür, dass Ihnen das nie passiert.

So funktioniert’s

  1. 1. Erzählen Sie uns von Ihrer Immobilie

    Beantworten Sie online ein paar Fragen: wem die Immobilie gehört, zu welchen Anteilen und ob sie vermietet war.

  2. 2. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen

    Ihre NIE und den aktuellen IBI-Bescheid (die kommunale Grundsteuer) mit dem Katasterwert. Bei Vermietung zusätzlich Mieteinnahmen und Ausgaben.

  3. 3. Prüfen Sie Ihre Zahlen

    Wir berechnen die Steuer für jeden Eigentümer und schicken Ihnen eine Übersicht. Ohne Ihre Freigabe wird nichts eingereicht.

  4. 4. Eingereicht und erledigt

    Wir reichen Ihr Modelo 210 bei der Agencia Tributaria ein und schicken Ihnen die eingereichte Erklärung und den Zahlungsbeleg.

Was ist das Modelo 210 eigentlich genau?

Das Modelo 210 ist das Formular der Einkommensteuer für Nichtresidenten (IRNR). Jeder, der in Spanien eine Immobilie besitzt, ohne dort steuerlich ansässig zu sein, reicht es ein – für das Einkommen, das die Immobilie tatsächlich oder fiktiv abwirft.

Steuerlich in Spanien ansässig sind Sie, wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr dort verbringen oder dort der Schwerpunkt Ihrer beruflichen oder wirtschaftlichen Interessen liegt. Andernfalls sind Sie Nichtresident, und Ihre spanische Immobilie wird über das Modelo 210 erklärt.

Wie wird die Steuer für eine nicht vermietete Immobilie berechnet?

Spanien besteuert ein fiktives Einkommen: 1,1 % des Katasterwerts, wenn die Gemeinde ihre Werte seit 2012 neu festgesetzt hat, sonst 2 % (Regeln für das Steuerjahr 2025). Jeder Eigentümer erklärt seinen Anteil; versteuert wird er mit 19 % bei Wohnsitz in der EU oder im EWR und mit 24 % in allen anderen Fällen, auch bei Wohnsitz im Vereinigten Königreich.

Wo jede Zahl im Formular hingehört: unsere Modelo 210 Anleitung, Feld für Feld.

Beispiel
Ein Ferienhaus, das einem Paar mit Wohnsitz in der EU je zur Hälfte gehört
Katasterwert
120.000 €
Fiktives Einkommen (1,1 %)
1.320,00 €
Anteil je Eigentümer (50 %)
660,00 €
Steuer je Eigentümer (19 %)
125,40 €

Vereinfachtes Beispiel: Wir prüfen, welcher Steuersatz und welche Werte für Ihre Immobilie gelten.

Mit Ihren eigenen Zahlen ausprobieren

Welche Situation trifft auf Sie zu?

Das Modelo 210 hängt davon ab, was im Laufe des Jahres mit Ihrer Immobilie geschehen ist. Wir kümmern uns um alle drei Fälle.

Ferienimmobilie

Nicht vermietet

Sie nutzen die Immobilie selbst, oder sie steht leer. Trotzdem erklären Sie ein fiktives Einkommen, berechnet aus dem Katasterwert: eine Erklärung pro Eigentümer, jedes Jahr.

Mieteinnahmen

Vermietet

Ob Ferienvermietung oder Dauermieter: Die Mieteinnahmen werden beim spanischen Finanzamt erklärt. Bei Wohnsitz in der EU oder im EWR lassen sich die Ausgaben abziehen.

Veräußerungsgewinn

Verkauft

Der Käufer behält 3 % des Kaufpreises für das Finanzamt ein. Mit dem Modelo 210 erklären Sie Ihren Gewinn und bekommen zurück, was von diesen 3 % über Ihre tatsächliche Steuer hinausgeht.

Gut vorbereitet

Diese Unterlagen brauchen Sie

Die meisten Eigentümer haben schon alles zu Hause. Hier die Übersicht.

  • Die NIE jedes Eigentümers

    Die spanische Identifikationsnummer für Ausländer, dazu eine Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises.

  • Der IBI-Bescheid

    Der jährliche Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Darauf stehen Katasterwert und Katasternummer der Immobilie.

  • Die Eigentumsurkunde

    Die Escritura, aus der hervorgeht, wem die Immobilie gehört und zu welchen Anteilen.

  • Mieteinnahmen und Ausgaben

    Nur wenn Sie vermieten: die erhaltenen Mieten und, bei Wohnsitz in der EU oder im EWR, die abziehbaren Ausgaben.

  • Verkaufs- und Kaufurkunde

    Nur wenn Sie verkauft haben: Verkaufspreis, Kaufpreis und die 3 %, die der Käufer einbehalten hat.

  • Unsicher, was für Sie gilt?

    Beantworten Sie ein paar Fragen, und wir sagen Ihnen genau, welche Unterlagen wir brauchen.

NeuOrden HAC/623/2026

Neue Fristen für das Modelo 210 ab 2027

Eine neue Verordnung ändert, wann das Modelo 210 eingereicht wird, und zwar für vermietete wie für nicht vermietete Immobilien.

Für nicht vermietete Immobilien ist die Erklärung für 2025 weiterhin bis zum 31. Dezember 2026 einzureichen.

Vom Steuerjahr 2026 an ist die Abgabe für nicht vermietete Immobilien erst ab dem 1. April 2027 möglich, nicht mehr im Januar.

Wir behalten die neuen Fristen im Blick und sagen Ihnen Bescheid, wenn Sie an der Reihe sind.

Jedes Datum, Fall für Fall: unser Ratgeber zur Modelo 210 Frist.

Modelo 210 einreichen

Jahr für Jahr ganz entspannt

Spanische Steuererklärungen aus dem Ausland sollten Sie weder ein Wochenende noch eine Reise nach Spanien kosten.

Klare Preise inklusive Mehrwertsteuer

Ein Preis pro Immobilie, für bis zu 2 Eigentümer. Die Steuer selbst zahlen Sie an die Agencia Tributaria: Sie ist nicht in unserem Preis enthalten.

Ferienimmobilie

Nicht vermietet

Für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen oder leer stehen lassen.

122 €pro Jahr

Jahresabo, jederzeit kündbar. Inklusive Mehrwertsteuer.

  • Das Modelo 210 für den Besitz der Immobilie, erstellt und bei der Agencia Tributaria eingereicht
  • Sie geben die Zahlen frei, bevor etwas eingereicht wird
  • 100 % online, in Ihrer Sprache
  • Jedes Jahr eine Erinnerung, bevor die nächste Erklärung fällig ist
Mieteinnahmen

Vermietet

Für Eigentümer, die ihre Immobilie ganz oder teilweise vermieten.

374 €pro Jahr

Jahresabo, jederzeit kündbar. Inklusive Mehrwertsteuer.

  • Das Modelo 210 für den Besitz der Immobilie, erstellt und bei der Agencia Tributaria eingereicht
  • Das Modelo 210 für die Mieteinnahmen, erstellt und bei der Agencia Tributaria eingereicht
  • Sie geben die Zahlen frei, bevor etwas eingereicht wird
  • 100 % online, in Ihrer Sprache
  • Jedes Jahr eine Erinnerung, bevor die nächste Erklärung fällig ist
Veräußerungsgewinn

Verkauft

Für Eigentümer, die ihre Immobilie im Laufe des Jahres verkauft haben.

299 €einmalig

Inklusive Mehrwertsteuer.

  • Das Modelo 210 für den Verkauf, erstellt und bei der Agencia Tributaria eingereicht
  • Sie geben die Zahlen frei, bevor etwas eingereicht wird
  • 100 % online, in Ihrer Sprache

Bis zu 2 Eigentümer pro Immobilie. Jeder weitere Eigentümer: 54 €.

Ein Jahr versäumt? Den Preis für frühere Jahre nennen wir Ihnen in unserer Antwort.

Sichere Zahlung mit Stripe

  • Visa
  • Mastercard
  • American Express
  • Apple Pay
  • Google Pay
  • PayPal
  • Klarna
  • iDEAL
  • Bancontact

Häufige Fragen zum Modelo 210

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns, wir melden uns bei Ihnen.

Schreiben Sie uns
  • Muss ich das Modelo 210 einreichen, wenn ich meine Immobilie nie vermiete?

    Ja. Als Nichtresident versteuern Sie für Ihre spanische Immobilie ein fiktives Einkommen – auch wenn nur Sie selbst sie nutzen oder sie leer steht. Berechnet wird es aus dem Katasterwert, der auf dem IBI-Bescheid steht.

  • Die Immobilie gehört uns beiden. Reicht eine Erklärung?

    Nein, jeder Eigentümer reicht für seinen Anteil ein eigenes Modelo 210 ein. Wir bereiten die Erklärungen aller Miteigentümer vor und reichen sie gemeinsam ein.

  • Was brauchen Sie von mir?

    Ihre NIE, den aktuellen IBI-Bescheid der Immobilie und Ihren Eigentumsanteil. Wenn Sie vermieten, außerdem die erhaltenen Mieten und die dazugehörigen Ausgaben.

  • Ich habe für frühere Jahre nichts eingereicht. Was nun?

    Versäumte Erklärungen können Sie nachreichen. Dabei fallen Zuschläge und Zinsen an, die mit der Zeit steigen – also besser früher als später. Wir holen die vergangenen Jahre gern für Sie nach.

  • Gehört CasitaTax zum spanischen Finanzamt?

    Nein. CasitaTax ist ein privater Dienstleister, unabhängig von der Agencia Tributaria. Wir erstellen Ihre Erklärung und reichen sie in Ihrem Namen ein. Die Abgabe des Modelo 210 ist kostenlos, und Sie können sie auch selbst auf der Website der Agencia Tributaria erledigen: Mit unserem Preis bezahlen Sie die Erstellung und Einreichung durch uns.

  • Gelte ich in Spanien steuerlich als Nichtresident?

    In der Regel ja, wenn Sie weniger als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringen und Ihre wirtschaftlichen Interessen hauptsächlich anderswo liegen. Verbringen Sie mehr als 183 Tage dort, sind Sie in Spanien steuerlich ansässig: Das Modelo 210 entfällt, und die Immobilie gehört stattdessen in eine spanische Einkommensteuererklärung (IRPF).

  • Ich lebe im Vereinigten Königreich. Ändert der Brexit etwas für mich?

    Ja. Seit dem Brexit zahlen Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich 24 % statt 19 % und können keine Ausgaben mehr von ihren Mieteinnahmen abziehen.

  • Was passiert, wenn ich keine Erklärung einreiche?

    Das Finanzamt kann die Steuer nachfordern, zuzüglich Zuschlägen, Verzugszinsen und in manchen Fällen einer Geldbuße. Wer von sich aus verspätet einreicht, bevor ein Schreiben kommt, zahlt weniger, als wer auf Post von der Agencia Tributaria wartet.

Für jede Situation100 % online

Wir kümmern uns um Ihr Modelo 210

Das alles übernehmen wir für Sie:

  • Wir prüfen Ihre Situation und sagen Ihnen, welche Unterlagen wir brauchen.
  • Wir berechnen die Steuer für jeden Eigentümer.
  • Sie geben die Zahlen frei, bevor etwas eingereicht wird.
  • Wir übermitteln Ihre Erklärung an die Agencia Tributaria.
  • Sie erhalten die eingereichte Erklärung und den Zahlungsbeleg.
  • Wir melden uns, sobald die nächste Erklärung ansteht.

Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten, dann melden wir uns für den Start bei Ihnen.

Mit Ländervorwahl, zum Beispiel +49.

Wir verwenden diese Angaben, um uns bei Ihnen zu melden, und, wenn Sie Werbe-Cookies akzeptieren, um unsere Anzeigen zu messen. Siehe unsere Datenschutzerklärung.

Vorab eine Frage? Schreiben Sie uns an contact@casitatax.com.