FerienimmobilieNicht vermietet
Sie nutzen die Immobilie selbst, oder sie steht leer. Trotzdem erklären Sie ein fiktives Einkommen, berechnet aus dem Katasterwert: eine Erklärung pro Eigentümer, jedes Jahr.
Ihre Immobilie in Spanien – alles geregelt.
Für nicht vermietete Immobilien gilt: Die Erklärung für 2025 ist bis zum 31. Dezember 2026 einzureichen, die für 2026 erst ab dem 1. April 2027 möglich.
Das Modelo 210 ist die Einkommensteuererklärung für Nichtresidenten. Spanien verlangt sie von jedem Eigentümer, der im Ausland lebt, auch wenn die Immobilie nie vermietet wird: Die Steuer wird dann auf ein fiktives Einkommen berechnet, das sich nach dem Katasterwert der Immobilie richtet.
Bei Vermietung oder Verkauf sind andere Erklärungen fällig. Verspätete oder fehlende Erklärungen kosten Zuschläge und Zinsen. Wir sorgen dafür, dass Ihnen das nie passiert.
Beantworten Sie online ein paar Fragen: wem die Immobilie gehört, zu welchen Anteilen und ob sie vermietet war.
Ihre NIE und den aktuellen IBI-Bescheid (die kommunale Grundsteuer) mit dem Katasterwert. Bei Vermietung zusätzlich Mieteinnahmen und Ausgaben.
Wir berechnen die Steuer für jeden Eigentümer und schicken Ihnen eine Übersicht. Ohne Ihre Freigabe wird nichts eingereicht.
Wir reichen Ihr Modelo 210 bei der Agencia Tributaria ein und schicken Ihnen die eingereichte Erklärung und den Zahlungsbeleg.
Das Modelo 210 ist das Formular der Einkommensteuer für Nichtresidenten (IRNR). Jeder, der in Spanien eine Immobilie besitzt, ohne dort steuerlich ansässig zu sein, reicht es ein – für das Einkommen, das die Immobilie tatsächlich oder fiktiv abwirft.
Steuerlich in Spanien ansässig sind Sie, wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr dort verbringen oder dort der Schwerpunkt Ihrer beruflichen oder wirtschaftlichen Interessen liegt. Andernfalls sind Sie Nichtresident, und Ihre spanische Immobilie wird über das Modelo 210 erklärt.
Spanien besteuert ein fiktives Einkommen: 1,1 % des Katasterwerts, wenn die Gemeinde ihre Werte seit 2012 neu festgesetzt hat, sonst 2 % (Regeln für das Steuerjahr 2025). Jeder Eigentümer erklärt seinen Anteil; versteuert wird er mit 19 % bei Wohnsitz in der EU oder im EWR und mit 24 % in allen anderen Fällen, auch bei Wohnsitz im Vereinigten Königreich.
Wo jede Zahl im Formular hingehört: unsere Modelo 210 Anleitung, Feld für Feld.
Vereinfachtes Beispiel: Wir prüfen, welcher Steuersatz und welche Werte für Ihre Immobilie gelten.
Mit Ihren eigenen Zahlen ausprobierenDas Modelo 210 hängt davon ab, was im Laufe des Jahres mit Ihrer Immobilie geschehen ist. Wir kümmern uns um alle drei Fälle.
FerienimmobilieSie nutzen die Immobilie selbst, oder sie steht leer. Trotzdem erklären Sie ein fiktives Einkommen, berechnet aus dem Katasterwert: eine Erklärung pro Eigentümer, jedes Jahr.
MieteinnahmenOb Ferienvermietung oder Dauermieter: Die Mieteinnahmen werden beim spanischen Finanzamt erklärt. Bei Wohnsitz in der EU oder im EWR lassen sich die Ausgaben abziehen.
VeräußerungsgewinnDer Käufer behält 3 % des Kaufpreises für das Finanzamt ein. Mit dem Modelo 210 erklären Sie Ihren Gewinn und bekommen zurück, was von diesen 3 % über Ihre tatsächliche Steuer hinausgeht.
Die meisten Eigentümer haben schon alles zu Hause. Hier die Übersicht.
Die spanische Identifikationsnummer für Ausländer, dazu eine Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises.
Der jährliche Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Darauf stehen Katasterwert und Katasternummer der Immobilie.
Die Escritura, aus der hervorgeht, wem die Immobilie gehört und zu welchen Anteilen.
Nur wenn Sie vermieten: die erhaltenen Mieten und, bei Wohnsitz in der EU oder im EWR, die abziehbaren Ausgaben.
Nur wenn Sie verkauft haben: Verkaufspreis, Kaufpreis und die 3 %, die der Käufer einbehalten hat.
Beantworten Sie ein paar Fragen, und wir sagen Ihnen genau, welche Unterlagen wir brauchen.
Eine neue Verordnung ändert, wann das Modelo 210 eingereicht wird, und zwar für vermietete wie für nicht vermietete Immobilien.
Für nicht vermietete Immobilien ist die Erklärung für 2025 weiterhin bis zum 31. Dezember 2026 einzureichen.
Vom Steuerjahr 2026 an ist die Abgabe für nicht vermietete Immobilien erst ab dem 1. April 2027 möglich, nicht mehr im Januar.
Wir behalten die neuen Fristen im Blick und sagen Ihnen Bescheid, wenn Sie an der Reihe sind.
Jedes Datum, Fall für Fall: unser Ratgeber zur Modelo 210 Frist.
Spanische Steuererklärungen aus dem Ausland sollten Sie weder ein Wochenende noch eine Reise nach Spanien kosten.
Kein Termin, keine Reise: Alles erledigen Sie bequem am Laptop oder Smartphone.
Sie besitzen die Immobilie zu zweit oder mit der Familie? Jeder Eigentümer braucht eine eigene Erklärung: Wir reichen alle gemeinsam ein.
Sie sehen die Zahlen für jeden Eigentümer – eingereicht wird erst, wenn Sie zustimmen.
Unsere Website und unsere Antworten sprechen Ihre Sprache: Klartext statt Steuerjargon.
Ein Preis pro Immobilie, für bis zu 2 Eigentümer. Die Steuer selbst zahlen Sie an die Agencia Tributaria: Sie ist nicht in unserem Preis enthalten.
Für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen oder leer stehen lassen.
122 €pro Jahr
Jahresabo, jederzeit kündbar. Inklusive Mehrwertsteuer.
Für Eigentümer, die ihre Immobilie ganz oder teilweise vermieten.
374 €pro Jahr
Jahresabo, jederzeit kündbar. Inklusive Mehrwertsteuer.
Für Eigentümer, die ihre Immobilie im Laufe des Jahres verkauft haben.
299 €einmalig
Inklusive Mehrwertsteuer.
Bis zu 2 Eigentümer pro Immobilie. Jeder weitere Eigentümer: 54 €.
Ein Jahr versäumt? Den Preis für frühere Jahre nennen wir Ihnen in unserer Antwort.
Sichere Zahlung mit Stripe
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns, wir melden uns bei Ihnen.
Schreiben Sie unsJa. Als Nichtresident versteuern Sie für Ihre spanische Immobilie ein fiktives Einkommen – auch wenn nur Sie selbst sie nutzen oder sie leer steht. Berechnet wird es aus dem Katasterwert, der auf dem IBI-Bescheid steht.
Nein, jeder Eigentümer reicht für seinen Anteil ein eigenes Modelo 210 ein. Wir bereiten die Erklärungen aller Miteigentümer vor und reichen sie gemeinsam ein.
Ihre NIE, den aktuellen IBI-Bescheid der Immobilie und Ihren Eigentumsanteil. Wenn Sie vermieten, außerdem die erhaltenen Mieten und die dazugehörigen Ausgaben.
Versäumte Erklärungen können Sie nachreichen. Dabei fallen Zuschläge und Zinsen an, die mit der Zeit steigen – also besser früher als später. Wir holen die vergangenen Jahre gern für Sie nach.
Nein. CasitaTax ist ein privater Dienstleister, unabhängig von der Agencia Tributaria. Wir erstellen Ihre Erklärung und reichen sie in Ihrem Namen ein. Die Abgabe des Modelo 210 ist kostenlos, und Sie können sie auch selbst auf der Website der Agencia Tributaria erledigen: Mit unserem Preis bezahlen Sie die Erstellung und Einreichung durch uns.
In der Regel ja, wenn Sie weniger als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringen und Ihre wirtschaftlichen Interessen hauptsächlich anderswo liegen. Verbringen Sie mehr als 183 Tage dort, sind Sie in Spanien steuerlich ansässig: Das Modelo 210 entfällt, und die Immobilie gehört stattdessen in eine spanische Einkommensteuererklärung (IRPF).
Ja. Seit dem Brexit zahlen Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich 24 % statt 19 % und können keine Ausgaben mehr von ihren Mieteinnahmen abziehen.
Das Finanzamt kann die Steuer nachfordern, zuzüglich Zuschlägen, Verzugszinsen und in manchen Fällen einer Geldbuße. Wer von sich aus verspätet einreicht, bevor ein Schreiben kommt, zahlt weniger, als wer auf Post von der Agencia Tributaria wartet.

Das alles übernehmen wir für Sie:
Vorab eine Frage? Schreiben Sie uns an contact@casitatax.com.
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